Aktualitäten
Um der Situation im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Notstand Rechnung zu tragen und gemäß den Bestimmungen der Verordnung 2020-303 vom 25. März 2020 wurden die Anfechtungsfristen für die von der ANTAI versandten Bußgeldbescheide und pauschalen Geldstrafen ab dem 12. März 2020 bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Beendigung des gesundheitlichen Notstandes verdoppelt (Erinnerung an die Regeln während des gesundheitlichen Notstandes).
Der bis zum 10. Juli 2020 geltende gesundheitliche Notstand ist nun beendet, mit Ausnahme der Gebiete Mayotte und Guyana, für die er bis einschließlich 30. Oktober 2020 verlängert wird.
Folglich gilt ab dem 11. August 2020 (außer in Mayotte und Guyana):
- Die Frist für die Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Bescheiden über pauschale Geldstrafen beträgt wieder 45 Tage ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum;
- Für Gewerbetreibende beträgt die Frist für die Benennung des Fahrers eines Fahrzeugs, das auf den Namen einer juristischen Person zugelassen ist, wieder 45 Tage ab dem auf dem Bußgeldbescheid angegebenen Datum;
- Die Frist für die Anfechtung von Bußgeldbescheiden mit erhöhtem Pauschalbetrag wird auf 30 Tage verlängert. Wenn der Bußgeldbescheid mit erhöhtem Pauschalbetrag einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung betrifft und Ihnen per Einschreiben zugestellt wurde, beträgt die Anfechtungsfrist 3 Monate ab dem Datum auf dem Bußgeldbescheid.
Bei Fragen erreichen Sie das Callcenter der ANTAI unter der 0811 10 20 30 (0,05 Euro/Min. + normale Anrufgebühren).