Meine Formalitäten als gesetzliche Vertretung einer juristischen Person


Seit 2017 unterliegt die gesetzliche Vertretung einer juristischen Person – Aktiengesellschaft (Société Anonyme, SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société Anonyme à Responsabilité Limitée, SARL), vereinfachte Aktiengesellschaft (Société à Actions Simplifiées, SAS), Einpersonenunternehmen mit beschränkter Haftung (Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité limitée, EUR), Verein, Gebietskörperschaft oder öffentliche Einrichtung – der Verpflichtung, die Fahrer*innen, von denen die Verstöße am Steuer ihres Fahrzeugs begangen wurden, zu benennen (Artikel L121-6 der französischen Straßenverkehrsordnung).

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bezüglich eines Fahrzeugs erhalten haben, das Sie zu beruflichen Zwecken nutzen,
zahlen Sie Ihre Geldstrafe nicht sofort!

 

Was ist zu tun, wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid für Ihren Firmenwagen zugestellt wird?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

1/ BENENNUNG DER PERSON AM FAHRZEUGSTEUER

 

Sie sind verpflichtet, die für den Verstoß verantwortliche Person, von der das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erfassung des Verstoßes gefahren wurde (auch dann, wenn Sie selbst am Steuer saßen), um zu vermeiden, einen Bußgeldbescheid wegen des Versäumnisses der Benennungspflicht zu erhalten. Die benannte Person erhält dann einen auf ihren Namen ausgestellten Bußgeldbescheid und kann die Geldstrafe bezahlen.
 

Wenn Sie die Benennung online durchführen möchten, klicken Sie auf die nachstehende Schaltfläche

ONLINE-BENENNUNG

 

Wählen Sie die 2. Option „Ich bin gesetzliche Vertretung“, und benennen Sie den Fahrer/die Fahrerin. Nehmen Sie den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid zur Hand und legen Sie sich die Angaben zur Identität und die Kontaktdaten der Person, die zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß, sowie die Führerscheinnummer dieser Person bereit.

Die Benennung kann auch per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, indem Sie das „Formular für den Antrag auf Haftungsfreistellung“ (das blaue Formblatt, das dem Bußgeldbescheid beigefügt ist) ausfüllen und die praktischen Modalitäten befolgen, bevor Sie es an die auf der Rückseite des Bescheids angegebene Staatsanwaltschaft senden.

2/ ANFECHTUNG UND ANTRAG AUF HAFTUNGSFREISTELLUNG

 

Wenn Sie Opfer von Kennzeichenmissbrauch, Fahrzeugdiebstahl oder eines Ereignisses höherer Gewalt sind, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten.

Nehmen Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen und Belege zur Hand: Ihren Bußgeldbescheid, einen Nachweis über die Anzeigeerstattung (bei Diebstahl), eine Bestätigung der Annahme zur Verschrottung des Fahrzeugs, eine Kopie der Fahrzeug-Abtretungserklärung und/oder sonstige zweckdienliche Belege.

 

Sie können diesen Schritt online erledigen, indem Sie auf die nachstehende Schaltfläche klicken

ONLINE-BENENNUNG

La désignation peut également être faite par courrier recommandé avec accusé de réception, en remplissant le "formulaire de requête en exonération" (feuillet bleu joint à l’avis de contravention) et en suivant les modalités pratiques avant de l’adresser à l'officier du ministère public indiqué au verso de l’avis.