Bescheide über das Abschleppen von Fahrzeugen


Sie sind eine Gebietskörperschaft, die für den Abschleppdienst in Ihrem Gebiet zuständig ist?
Zur Vereinfachung haben Sie nun die Möglichkeit, den Druck und den Versand der Bescheide über das Abschleppen von Fahrzeugen an die ANTAI zu übertragen.

 

Seit dem 1. Juli 2024 können französische Gebietskörperschaften, die als Verwalter von Abschleppdiensten oder als vorschreibende Stelle für das Abschleppen von Fahrzeugen tätig sind, bei Bedarf eine Vereinbarung mit der ANTAI schließen, um ihr die Bearbeitung von Schreiben an Inhaber französischer Zulassungsbescheinigungen, die in Frankreich ansässig sind, anzuvertrauen.

Bescheide über das Abschleppen von Fahrzeugen – Was ist neu für Gebietskörperschaften?

Dieser Dienst zur Automatisierung von Bescheiden über das Abschleppen von Fahrzeugen wird durch die Zusammenführung des Informationssystems (IS) der ANTAI mit dem IS-Fourrières der französischen Delegation für Straßenverkehrssicherheit (Délégation à la Sécurité Routière, DSR) und den IT-Systemen der Gebietskörperschaften ermöglicht.
Wenn Sie diesen Dienst zum Drucken und Versenden von Bescheiden nutzen möchten, ist im Voraus eine Registrierung im IS der Abschleppdienste (SI-Fourrières) erforderlich.

 

Véhicule emporté pour une mise en fourrière sur un camion plateau

Welche Vorteile bietet die Inanspruchnahme dieses Dienstes?

Sobald die Vereinbarung zwischen den beiden Parteien geschlossen ist, übernimmt die ANTAI im Auftrag der Gebietskörperschaft:

  • die Verarbeitung der vom SI-Fourrières erhaltenen digitalisierten Informationen,
  • den Druck und den Versand der Bescheide über das Abschleppen von Fahrzeugen (mit der eindeutigen Signatur des Ministeriums für Inneres und Übersee) in Form von Einschreibesendungen mit Empfangsbestätigung,
  • ggf. den Versand von Mahnungen an die Nutzer,
  • die Bearbeitung der Rücksendungen von Empfangsbestätigungen und zugestellten Schreiben.

Aufgrund ihrer Erfahrung in der automatisierten Bearbeitung von Verkehrsdelikten ist die ANTAI in der Lage, die oben genannten Schritte innerhalb von 1 bis 4 Werktagen nach Eingang der Informationen (mit Ausnahme außergewöhnlicher Umstände) und unter Einhaltung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) zu bearbeiten.

 

Darüber hinaus ermöglicht sie den Gebietskörperschaften den Zugang zur quantitativen Erfassung der durchgeführten Maßnahmen und der bearbeiteten Vorgänge in digitalisierter Form und gewährleistet über ihr Kundenzentrum eine telefonische Betreuung der Mitarbeiter der Gebietskörperschaft.

 

WICHTIG: Die Betreuung der Gebietskörperschaften durch die ANTAI im Rahmen des Dienstes SI-Fourrières betrifft nicht die Eintreibung von Bußgeldern oder die direkte Unterstützung der Nutzer.

 

Was ist das SI-Fourrières?

 

Das SI-Fourrières – Informationssystem für die Verwaltung von Abschleppdiensten – ist ein landesweites IT-Tool, das die zentrale und computergestützte Verwaltung aller Schritte des Prozesses ermöglicht, der vom Abschleppen des Fahrzeugs bis hin zu den möglichen Folgemaßnahmen reicht: Rückgabe, Verkauf oder Verschrottung des Fahrzeugs.

Dieses System ermöglicht insbesondere die Ausstellung von Bescheiden an die Inhaber der betreffenden Zulassungsbescheinigungen, in denen sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen.

Un employé enregistre la mise en fourrière d'un véhicule

Wie kann ich mit der ANTAI eine Vereinbarung treffen, um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen?

 

  1. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie bei SI-Fourrières registriert sind.
     
  2. Gehen Sie auf die Website für die Partner der ANTAI, Rubrik „Partnerkonten“, indem Sie auf die nachstehende Schaltfläche klicken. Wenn Sie kein Konto haben, können Sie online einen Antrag stellen.
     
  3. Laden Sie die ANTAI-Vereinbarung herunter, die Sie unter der Registerkarte „Meine Dokumente“ in Ihrem Partnerbereich finden. Danach laden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung in Ihrem Partnerbereich einfach wieder hoch.

Die Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung bis zum 31. Dezember 2025. Anschließend wird 3 Monate vor Ablauf der Vereinbarung eine neue Vereinbarung mit einer Laufzeit von 3 Jahren zur Verfügung gestellt, um die Nutzung des Dienstes zu verlängern.

 

 

Sie benötigen weitere Auskünfte:

  • Über die Modalitäten einer Vereinbarung mit der ANTAI? Dann wenden Sie sich in Ihrem Partnerbereich unter der Registerkarte „Meine Mitteilungen“ an unseren Support. Wenn Sie kein Konto auf dieser Website haben, wenden Sie sich an das Callcenter der ANTAI unter der Nummer 01 76 49 27 07.
     
  • Zu den Gebühren lesen Sie bitte den Anhang „Finanzielle Konditionen“ der ANTAI-Vereinbarung, den Sie in Ihrem Partnerbereich unter der Registerkarte „Meine Dokumente“ finden.