Betrügerische Benennung: Sie sind Opfer und möchten dies melden
Wenn Sie zum Zeitpunkt eines von Ihnen nicht begangenen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung als Fahrer eines Fahrzeugs benannt wurden, sind Sie möglicherweise Opfer einer betrügerischen Benennung.
Um die Existenz dieses Betrugs zu prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, müssen Sie Ihre Situation der Staatsanwaltschaft melden. Führen Sie dazu die folgenden Schritte aus:
SCHRITT 1 – Lassen Sie sich Ihre Situation von der zuständigen Bußgeldstelle der Generaldirektion für öffentliche Finanzen bescheinigen (Direction Générale des Finances Publiques – DGFIP).
An welche Bußgeldstelle Sie sich wenden müssen, richtet sich danach, welcher der nachstehend beschriebenen Fälle auf Sie zutrifft:
Sie haben ein Dokument erhalten |
Sie haben kein Dokument erhalten |
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Die Pfändung wurde direkt von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Bank vorgenommen.
Wenden Sie sich zunächst an Ihre Bank oder Ihren Arbeitgeber, um den Namen, das Schreiben der Bußgeldstelle sowie die Referenzen der Betreibungsmaßnahme zu ermitteln. |
IHRE MASSNAHMEN: Wenden Sie sich per E-Mail an die Bußgeldstelle, welche die Betreibung veranlasst hat (diese ist auf dem Ihnen vorliegenden Dokument vermerkt oder wird Ihnen von Ihrer Bank oder Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt). Fordern Sie dort die folgenden Dokumente und Angaben an:
Fügen Sie Ihrem Antrag die Kopie eines Ausweises bei, anhand dessen Sie mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort identifiziert werden können. Geben Sie auch Ihre aktuelle Adresse und die Referenzen der Betreibungsmaßnahme an.
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Nach dem Erhalt Ihrer Situationsbescheinigung können Sie die Akte(n) zu dem/den Verstoß/Verstößen per Klick auf die nachstehende Schaltfläche konsultieren und überprüfen, ob Sie auf betrügerische Weise von Ihnen unbekannten Personen benannt wurden.
SCHRITT 2 – Erstatten Sie bei der Polizei oder bei der Gendarmerie eine Anzeige
Für die weiteren Schritte ist es notwendig, eine Kopie dieser Anzeige zu fordern und aufzubewahren.
SCHRITT 3 – Meldung Ihrer Situation bei der Staatsanwaltschaft
Senden Sie hierzu ein formloses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die betreffende Staatsanwaltschaft (siehe unten: genannt von der Bußgeldstelle je nach Absender der Situationsbescheinigung). Beschreiben Sie darin möglichst genau Ihre Situation, geben Sie Ihre Adresse an, und fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
- Kopie der bei der Polizei oder der Gendarmerie erstatteten Anzeige
- Situationsbescheinigung der zuständigen Bußgeldstelle
- Ausweiskopie (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung)
Die Situationsbescheinigung stammt von der Finanzverwaltung für automatisierte Kontrollen (Trésorerie du Contrôle Automatisé – TCA) |
Die Situationsbescheinigung stammt von einer anderen Stelle |
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Richten Sie Ihr Schreiben an: Officier du Ministère Public Service fraude CS 41101 35911 RENNES CEDEX 9 FRANCE |
Richten Sie Ihr Schreiben an: denjenigen Beamten der Staatsanwaltschaft, dessen Adresse Ihnen von der zuständigen Bußgeldstelle mitgeteilt wurde. |