Meine Formalitäten als Fuhrparkbetreiber*in
Genauso wie alle anderen gesetzlichen Vertreter*innen einer juristischen Person unterstehen Fuhrparkbetreiber*innen der Benennungspflicht.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bezüglich eines Fahrzeugs erhalten haben, das Sie zu beruflichen Zwecken nutzen,
zahlen Sie Ihre Geldstrafe nicht sofort!
Genauso wie alle anderen gesetzlichen Vertreter*innen einer juristischen Person unterstehen Fuhrparkbetreiber*innen der Benennungspflicht.
In Artikel L121-6 der französischen Straßenverkehrsordnung ist Folgendes festgelegt: Wird am Steuer eines auf den Namen der juristischen Person zugelassenen Fahrzeugs ein Verstoß begangen, ist die gesetzliche Vertretung zur Benennung der zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer dieses Fahrzeugs sitzenden Person verpflichtet. Wird diese Benennungspflicht innerhalb einer Frist von 45 Tagen nicht wahrgenommen, wird aufgrund dieser Versäumnis zusätzlich zum ursprünglichen Bußgeld eine weitere Geldbuße verhängt.
Die ANTAI bietet Fuhrparkbetreiber*innen drei Lösungen zur Vereinfachung ihrer Formalitäten
KLEINE FUHRPARKS (bis zu 10 Fahrzeuge) : Formalitäten der Einzelbenennung
Wenn Sie eine Flotte aus 1 bis 10 Fahrzeugen betreiben, erfolgt die Benennung nach einzeln Fahrzeugen genauso wie bei Einzelunternehmer*innen oder Privatpersonen.
Wenn Sie die Einzelbenennung online durchführen möchten, klicken Sie auf die nachstehende Schaltfläche
Wählen Sie die 2. Option „Ich bin gesetzliche Vertretung“, und benennen Sie den Fahrer/die Fahrerin. Nehmen Sie dazu den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid zur Hand und legen Sie sich die Angaben zur Identität und die Kontaktdaten der Person, die zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß, sowie die Führerscheinnummer dieser Person bereit.
Fuhrparkbetreiber*innen können die Benennung auch vornehmen, indem sie das dem erhaltenen Bußgeldbescheid beigefügte Formular für den Antrag auf Haftungsfreistellung und alle entsprechenden Belege per Einschreiben mit Rückschein einsenden.
MITTELGROSSE FUHRPARKS (mehr als 10 Fahrzeuge) : Eine Rubrik zur Benennung betrieblicher Fahrer
Diese Rubrik für Fuhrparkbetreiber*innen gilt für Flotten aus mehr als 10 Fahrzeugen. Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit, mehrere Fahrer gleichzeitig zu benennen, eine Benennung zu bearbeiten oder zu löschen und die Historie Ihrer Formalitäten abzurufen.
Dieser Bereich für Fuhrparkbetriebe wurde kürzlich überarbeitet und ermöglicht dank der praktischen Benutzeroberfläche vereinfachtes und intuitives Navigieren.
Wenn Sie diese Rubrik nutzen möchten, erstellen Sie zunächst ein Konto
Ich möchte ein Konto für meine Fahrzeugflotte einrichten
Um Zeit und Mühe zu sparen, legen Sie sich folgende Unterlagen bereit:
• Den vor weniger als einem Monat an die juristische Person ausgestellten Bußgeldbescheid;
• Handelsregisterauszug (Kbis) oder einen sonstigen Beleg für die Eintragung im Handelsregister;
• Die Bestätigung der gesetzlichen Vertretung für die Nutzung des Dienstes.
GROSSE FUHRPARKS (mehr als 1000 Fahrzeuge) : Vereinbarung mit der ANTAI
Betriebe mit einer Flotte aus mehr als 1.000 Fahrzeugen können mit der ANTAI eine Vereinbarung treffen, um die Formalitäten zu automatisieren, insbesondere den Austausch der zur Benennung der Fahrer benötigten Informationen.
Infolgedessen können Bußgeldbescheide direkt an die Fahrer*innen gesendet werden und nicht mehr an die gesetzliche Vertretung der juristischen Person. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.
Wenn Sie eine solche Vereinbarung mit der ANTAI schließen möchten, richten Sie zunächst einen Bereich für Ihren Betrieb ein
Ich richte mein Betriebskonto ein
Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, vergessen Sie nicht, diesem einen Handelsregisterauszug Ihres Betriebes als Nachweis für Ihre Tätigkeit beizufügen.