Zahlung


Die allgemeinen Prinzipien

  • Wenn Sie Ihre Pauschalstrafe zahlen, bedeutet das eine Anerkennung des Verstosses und kann eventuell den entsprechenden Punkteabzug von Ihrem Führerschein nach sich ziehen.
  • Die Ausstellung einer erhöhten Pauschalstrafe kann einen dem Verstoss entsprechenden Punkteabzug von Ihrem Führerschein nach sich ziehen.
  • Das Nationale Zentrale Fahrzeugregister (F.N.P.C.) wird Sie per Post über die abgezogenen Punkte und die verbleibenden Punkte auf Ihrem Führerschein informieren.

Die 3 Bussgeldstrafen

 

Die Pauschalstrafe

Die Verstösse gegen die Verkehrs- und Parkregeln sind die meist festgestellten Verstösse. Sie werden in den meisten Fällen mit einer Pauschalstrafe bestraft.
Die Pauschalstrafe erlaubt es Ihnen, Strafverfolgungen durch die Zahlung einer Pauschale zu vermeiden.
Die Pauschalstrafe findet quasi für die Gesamtheit der Verstösse der 4 ersten Kategorien Anwendung.
 
Die verschiedenen Höhen der Geldbusse:

  •     11€ oder 17€ für einen Verstoss der 1. Kategorie;
  •     35€ für einen Verstoss der 2. Kategorie;
  •     68€ für einen Verstoss der 3. Kategorie;
  •     135€ für einen Verstoss der 4. Kategorie.
  •    500€ für das Vergehen Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherung. Achtung: Zu diesem Betrag kommt der Pflichtbeitrag zum Garantiefonds der obligatorischen Schadensversicherung in Höhe von 250€ hinzu;
  •     800€ für das Vergehen Fahren ohne Führerschein oder Fahren eines Fahrzeugs mit einem Führerschein, der der Fahrzeugklasse nicht entspricht.

 

Die verringerte Pauschalstrafe

Die Höhe der Pauschalstrafe wird verringert, wenn Sie binnen 15 Tagen nach dem auf dem Geldstrafenbescheid stehenden Datum zahlen.

Die verschiedenen Höhen der Geldbusse:

  •     22€ anstatt 35€ für einen Verstoss der 2. Kategorie;
  •     45€ anstatt 68€ für einen Verstoss der 3. Kategorie;
  •     90€ anstatt 135€ für einen Verstoss der 4. Kategorie.
  •     400€ anstatt 500€ für das Vergehen Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherung. Achtung: Zu diesem Betrag kommt der Pflichtbeitrag zum Garantiefonds der obligatorischen Schadensversicherung in Höhe von 200€ hinzu;
  •    640€ anstatt 800€ für das Vergehen Fahren ohne Führerschein oder Fahren eines Fahrzeugs mit einem Führerschein, der der Fahrzeugklasse nicht entspricht.

Gut zu wissen:
Sie können keine verringerte Pauschalstrafe für einen Verstoss der 1. Kategorie erhalten. Ihre Höhe ist je nach der Art des Verstosses auf 11€ oder 17€ festgelegt.

Sie erhalten eine zusätzliche Frist von 15 Tagen, wenn Sie die verringerte Pauschalstrafe entweder per Bankkarte (per Internet oder über Sprachserver) zahlen, oder per entmaterialiserte Marken, die an den Schaltern der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) oder bei für "elektronische Zahlung der Geldstrafen" zugelassenen Tabakgeschäften zur Verfügung stehen.

Die erhöhte Pauschalstrafe
alstrafe zahlen.

Sie erhalten eine erhöhte Pauschalstrafe (AFM), falls:

  •     Sie keinen anderen Fahrer bezeichnet haben;
  •     Sie gegen den Verstoss nicht binnen de vorgesehenen Fristen Einspruch erhoben haben;
  •     Sie Ihre Pauschalstrafe nicht gezahlt haben oder nicht vollständig gezahlt haben;
  •     Sie nicht die Zahlungsfrist von 45 Tagen eingehalten haben (diese Frist wird auf 60 Tage verlängert, wenn Sie entweder per Bankkarte auf Internet oder per Sprachserver zahlen oder per entmaterialiserte Marke, die Sie an den Schaltern der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) oder bei für «elektronische Zahlung» der Geldbussen" zugelassenen Tabakgeschäften bezahlen);
  •     Sie den verringerten Betrag nach der vorgesehenen Frist von 15 Tagen gezahlt haben (diese Frist wird auf 30 Tage verlängert, wenn Sie entweder per Bankkarte auf Internet oder per Sprachserver zahlen oder per entmaterialiserte Marke, die Sie an den Schaltern der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) oder bei für «elektronische Zahlung der Geldbussen» zugelassenen Tabakgeschäften bezahlen);
  •     Sie Einspruch gegen den Verstoss erhoben haben, aber Ihr Antrag abgelehnt worden ist.

Was tun im Fall des Empfangs einer erhöhten Pauschalstrafe?

Wenn Sie den Verstoss anerkennen, müssen Sie die erhöhte Pauschalstrafe zahlen.
Die zu zahlende Summe kann um 20% verringert werden, falls Sie binnen 30 Tagen nach dem Absendedatum des Bescheids zahlen. Diese Frist wird auf 45 Tage verlängert, falls Sie per Internet oder per Telefon zahlen.
Um davon Anspruch nehmen zu können, muss die um 20% verringerte Summe auf Ihrem erhöhten Pauschalstrafbescheid stehen. Nach der Frist von 30 Tagen, verlängert auf 45 Tage, falls SIe per Internet oder per Telefon zahlen, müssen Sie die Summe der erhöhten Pausch

Die Zahlungskanäle und Zahlungsmittel

Die Zahlungskanäle Die Zahlungsmittei Die Bussenart

Internet oder smartphone
www.amendes.gouv.fr

Bankkarte Die 3 Bussenarten
Telefon (+33 149 353 692) Bankkarte Die 3 Bussenarten
Postendung Scheck Die 3 Bussenarten
Trésorerie Bar Die 3 Bussenarten
Beim Tabakgeschäft Entmaterialisierte Bussen-Marke* Verringerte Pauschalbusse
Pauschalbusse

*Die entmaterialisierte Bussen-Marke kann beim Tabakladen per Bankkarte, Scheck oder bar gezahlt werden.

Achtung: Die Barzahlung an den Schaltern der öffentlichen Finanzen ist auf 300 Euro begrenzt.

Zusätzliches Zahlungsmittel für die Ausländer
Bank Überweisung Die 3 Bussenarten

Neu: Ratenzahlung für Geldstrafen

Die ANTAI testet in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Finanzministerium seit 6. März 2023 die Möglichkeit der Teilzahlung, um den Nutzern zu ermöglichen, den geforderten Betrag in mehreren Raten zu zahlen.Dabei ist jedoch zu beachten, dass der gesamte Betrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gezahlt werden muss.

Warum soll die Ratenzahlung eingeführt werden?

Die Einführung der Teilzahlung per Bankkarte innerhalb der gesetzlichen Frist von 60 Tagen für elektronische Zahlungen* erleichtert die Zahlung von Geldstrafen, wenn der Beschuldigte den Verstoß eindeutig zugibt. Die Anzahl und der Betrag der Teilzahlungen sind nicht vorgeschrieben und liegen im Ermessen des Zahlungspflichtigen, solange die Zahlungsfrist nicht überschritten wird.
 

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wenn der Gesamtbetrag nicht innerhalb von 60 Tagen beglichen ist, wird das Bußgeld auf der Grundlage des noch zu zahlenden Betrags erhöht (Sie erhalten den Bescheid über das erhöhte Bußgeld an Ihre Postanschrift).
  • Die Ratenzahlung gilt nicht für die Hinterlegung vor einer Anfechtung. Diese muss vollständig und in einer einzigen Zahlung geleistet werden.
  • Wenn Sie die erste Teilzahlung geleistet haben, ist es nicht mehr möglich, eine Hinterlegung vorzunehmen, um den Bußgeldbescheid anzufechten.

Erfahren Sie, wie Sie von der Ratenzahlung profitieren können. Sie haben auch die Möglichkeit, in den häufig gestellten Fragen nachzulesen.