Dossier des Verstosses
Die allgemeinen Prinzipien
Das Gesetz unterscheidet drei große Verstoßkategorien nach Schweregrad: Zuwiderhandlungen, Vergehen und Straftaten.
Die Zuwiderhandlungen selbst sind in fünf Kategorien unterteilt, von der am wenigsten schweren Zuwiderhandlung (1. Kategorie) bis zur schwersten Zuwiderhandlung (5. Kategorie). Von der ersten bis zur vierten Kategorie werden die Zuwiderhandlungen durch Pauschalstrafen sanktioniert, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes abhängig ist.
Darüber hinaus können bestimmte zusätzliche Strafen zu den verhängten Bußgeldern hinzukommen: Punkteabzug, Aussetzung des Führerscheins usw.. Ab der fünften Kategorie rechtfertigt die hinreichende Schwere des Verstoßes die Übermittlung des Protokolls an ein Polizeigericht, das abhängig davon, ob es sich um eine Wiederholungstat handelt oder nicht, über das weitere Vorgehen entscheidet.
Darüber hinaus können bestimmte Vergehen seit dem Gesetz Justice du XXIe Siècle vom 18. November 2016 Gegenstand eines Verfahrens für Pauschalstrafen auf der Grundlage des bestehenden Verfahrens für Zuwiderhandlungen sein. Das betrifft drei Vergehen:
- Das Vergehen Fahren ohne Führerschein
- Das Vergehen Fahren mit einem Führerschein, der der Klasse des verwendeten Fahrzeugs nicht entspricht.
- Das Vergehen Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug.
Die häufigsten Verstösse
Sie finden untenstehend Beispiele der meist begangenen Verstösse, die je nach der Verstosskategorie vorgestellt werden:
Verstoßkategorie | Art des Verstoßes |
---|---|
Zuwiderhandlung 1. Kategorie | Non respect des règles de stationnement. |
Zuwiderhandlung 2. Kategorie | Richtungsänderung ohne Blinklicht; Nicht-Zahlung einer Maut; Nichtvorhandensein eines Versicherungsnachweises. |
Zuwiderhandlung 3. Kategorie | Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 20 km/h (für eine zugelassene maximale Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h); Nicht konforme Bremsvorrichtungen. |
Zuwiderhandlung 4. Kategorie | Gebrauch eines in der Hand gehaltenen Telefons; Fahren auf dem Standstreifen; Fahren ohne Sicherheitsgurt; Missachten des Vortrittsrechts; Missachten des Rotlichts oder eines Stopps; Überfahrung einer durchgehenden Linie; Fehlende periodische technische Kontrolle; Fahren unter Alkoholeinfluss; Fahren in verbotener Fahrtrichtung; Nicht-Einhaltung der SIcherheitsabstände; Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 50 km/h; Gefährliches Überholen; Fahren ohne Scheinwerfer; Fehlende Zulassungsbescheinigung. |
Zuwiderhandlung 5. Kategorie | Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 50 km/h. |
Vergehen | Fahren ohne Führerschein ; Fahren eines Fahrzeugs mit einem Führerschein, der der Fahrzeugklasse nicht entspricht ; Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherung. |
Tabelle der Verstossarten
Zuwiderhandlung | Punkteabzug |
---|---|
Geschwindigkeitsübertretung unter 20 km/h | 1 Punkt |
Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h oder mehr und unter 30 km/h | 2 Punkte |
Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h oder mehr und unter 40 km/h | 3 Punkte |
Geschwindigkeitsübertretung von 40 km/h oder mehr und unter 50 km/h | 4 Punkte |
Nichtbeachtung eines roten Stopplichtes | 4 Punkte |
Für die anderen Übertretungen sehen Sie das Dokument :
Die Folgemassnahmen Ihres Dossiers des Verstosses
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