Die ANTAI unterstützt französische Autobahngesellschaften bei der Verwaltung von Bescheiden über nicht gezahlte Mautgebühren


Sie sind eine Autobahn- oder Straßenbau-Konzessionsgesellschaft (SCA)? Die ANTAI bietet Ihnen die Möglichkeit, den Dienst EUCARIS (EUropean CAR and driving licence Information System) in Anspruch zu nehmen, der verschiedene Länder technisch miteinander verbindet, damit sie in Fällen von Nichtbezahlung der Mautgebühren Informationen über Fahrzeuge und Zulassungsbescheinigungen austauschen können.

Bescheide über nicht gezahlte Mautgebühren - Welche Herausforderungen sind mit Free-Flow-Autobahnen verbunden?

Photographie d'un péage à flux libre sur une autoroute

Verstöße wegen nicht gezahlter Autobahngebühren stellen eine große Herausforderung für die Konzessionsgesellschaften von Autobahnen oder Straßenbauwerken (SCA) dar, insbesondere wenn sie von Autofahrern aus Nachbarländern begangen werden.

Das französische Gesetz über die Steuerung der Mobilität (Loi d'orientation des mobilités) Nr. 2019-1428 vom 24. Dezember 2019 sieht die Einführung von Free-Flow-Mautgebühren durch die SCA vor. Dabei handelt es sich um Mautsysteme der neuen Generation, die eine Identifizierung der Fahrzeuge und eine Fahrt ohne Mautschranken mit konstanter Geschwindigkeit ermöglichen. Da diese Geräte in den meisten neuen Verträgen für Autobahnkonzessionen vorgeschrieben sind, werden sie sich in Frankreich im kommenden Jahrzehnt allgemein durchsetzen.

Dies wird sich voraussichtlich direkt auf die Zahl der Mautverstöße auswirken, die somit in naher Zukunft deutlich ansteigen könnte.

Die ANTAI als Partnerin der französischen Autobahn-Konzessionsgesellschaften

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ermöglicht die Richtlinie 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren über das EUCARIS-Netzwerk.

Die Plattform EUropean CAR and driving licence Information System (EUCARIS) ist eine „Peer-to-Peer“-Plattform für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Inhaber von Kfz-Zulassungsbescheinigungen, die an Verkehrsdelikten beteiligt sind. Damit erleichtert das System die Verfolgung von ausländischen Verkehrssündern zwischen den Unterzeichnerstaaten.

Die Betreuung der SCA durch die ANTAI im Rahmen des Abfragedienstes der EUCARIS-Datenbank betrifft nicht die Eintreibung von Bußgeldern oder die direkte Unterstützung der Nutzer.

 

Un panneau signalant l'entrée dans une section d'autoroute avec péage en flux libre

Die ANTAI fungiert als nationale Kontaktstelle für Frankreich und ist vom Staat beauftragt, die Aufgabe des Vermittlers zwischen der SCA und EUCARIS zu übernehmen, um den Inhaber der Zulassungsbescheinigung eines ausländischen Fahrzeugs zu identifizieren, der einen Verstoß wegen Nichtbezahlens von Mautgebühren begangen hat.

Welche Vorteile bietet eine Vereinbarung mit der ANTAI?

Wenn eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien geschlossen ist, kann die SCA über die ANTAI den EUCARIS-Dienst abfragen, um die Informationen zu erhalten, die für den Versand von Zahlungsaufforderungen an die Nutzer der Länder, die diesem Dienst beigetreten sind, erforderlich sind.

Wie kann man mit der ANTAI eine Vereinbarung schließen?

Um den EUCARIS-Abfragedienst über ANTAI in Anspruch zu nehmen, öffnen Sie auf der Website für ANTAI-Partner, die Rubrik „Partnerkonten“.

Der anschließende Prozess der Vertragsschließung ist komplett digitalisiert: Die Vorlage für eine Vereinbarung wird Ihnen als Dokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt, das Sie nur noch ausgefüllt und unterschrieben in digitaler Form zurücksenden müssen, indem Sie es in Ihrem Partnerbereich hinterlege.

Anschließend wird 3 Monate vor Ablauf der Vereinbarung eine neue Vereinbarung mit einer Laufzeit von 3 Jahren zur Verfügung gestellt, um die Nutzung des Dienstes zu verlängern.

Sie haben noch Fragen?

  • Wenn Sie mehr über die Modalitäten einer Vereinbarung mit der ANTAI erfahren möchten, wenden Sie sich an unseren Support auf der Partnerseite (https://partenaires.antai.gouv.fr/connexion) unter der Registerkarte „Meine Mitteilungen“ oder telefonisch an das Kundenzentrum unter der Nummer +33 (0)1 76 49 27 07
  • Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Anhang „Finanzielle Konditionen“ der ANTAI-Vereinbarung, den Sie in Ihrem Partnerbereich (https://partenaires.antai.gouv.fr/connexion), unter der Registerkarte „Meine Dokumente“ unter „Von der ANTAI freigegebene Dokumente“ finden.