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Seit dem 9. Juli arbeiten die französischen Behörden mit Estland, Lettland und Litauen auf dem Gebiet des Austauschs von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung grenzüberschreitend zusammen.
Dank dieses Austauschs, der im Rahmen der europäischen Richtlinie 2015/413 erfolgt, können Bürger Estlands, Lettlands und Litauens verfolgt werden, die auf französischem Gebiet durch Radar festgestellte Verkehrsverstöße begangen haben. Umgekehrt können Franzosen, die auf den Straßen Estlands, Lettlands und Litauens durch Radar festgestellte Verstöße begangen haben, von den Behörden dieser Länder verfolgt werden.
Frankreich praktiziert damit grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit insgesamt 16 Ländern der Europäischen Union. Neben diesen drei baltischen Staaten gehören Belgien, Spanien, Deutschland, die Niederlande, Polen, Rumänien, Italien, das Großherzogtum Luxemburg, Österreich, Ungarn, die Slowakei, die Tschechische Republik und Portugal dazu. Parallel erfolgt ein gleichartiger Informationsaustausch mit der Schweiz auf der Basis eines speziellen bilateralen Abkommens.
Seit der Aufstellung von Geschwindigkeitsradars in Frankreich entfallen zirka 21 % der festgestellten Verstöße (50 % im Sommer) auf Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, wobei diese nur 5 bis 6 % des Verkehrsaufkommens ausmachen.
In einem Jahr (von Juni 2017 bis Mai 2018) wurden über 76.000 Verstöße (76.200) von in Litauen zugelassenen Fahrzeugen, fast 12.000 Verstöße (12.525) von in Lettland zugelassenen Fahrzeugen und zirka 2.000 Verstöße (2011) von in Estland zugelassenen Fahrzeugen auf französischen Straßen festgestellt.
Für Emmanuel BARBE, Interministerieller Beauftragter für Verkehrssicherheit, ist die allgemeine Einführung eines grenzüberschreitenden Informationsaustauschs in Europa ein Fortschritt, da es die Gleichbehandlung von französischen und ausländischen Kraftfahrern sichert
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